Heilpraktiker
Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen.
Sie wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an. Generell kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht (Therapiefreiheit).
Diese können sowohl schulmedizinische, naturheilkundliche oder ganzheitliche Verfahren sein.
Als Mitglied des "Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V." unterliege ich der Fortbildungs- und Weiterbildungspflicht.(hgb)